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Kurzporträt
Der Autogewerbe-Verband der Schweiz führt zusammen mit dem Schweizerischen Fahrrad-u. Motorrad-Gewerbe-Verband für seine Mitglieder eine Verbandsausgleichskasse gemäss Art. 53 des Bundesgesetzes über die Alters-und Hinterlassenenversicherung.

Die Ausgleichskasse bietet Ihren Mitgliedern eine umfassende und kompetente Beratung in den Bereichen AHV / IV / EO, Pensionskasse sowie bei der Familienausgleichskasse. Im weiteren erledigt sie das Inkasso der AHV / IV / EO / ALV -Beiträge, Auszahlung und Berechnung von AHV-und IV-Renten, Hilflosenentschädigungen und IV-Taggeldern bei Eingliederung und Umschulung. Berechnung der Erwerbsausfallentschädigung für Dienstleistende in Militär, Zivilschutz und Ersatzdiensten. Führung der IK-Buchhaltung (Verbuchung der jährlichen AHV-pflichtigen Einkommen). Sie ist Durchführungsstelle der Pensionskasse Mobil.

Es würde uns freuen wenn wir Ihnen im Bereich der Alters-Invaliden- und Hinterlassenenversicherung behilflich sein könnten. Für eine Beratung steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Schalter Montag-Freitag 08.30-11.30 13.30-16.30
Telefon Montag-Freitag 08.00-11.4513.30-16.30

News
Kennzahlen der Ausgleichskasse 2008
Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen
Anpassung der der AHV/IV-Renten per 01.01.2009
BSV: Aktuell IV
BSV: Aktuell EL
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- last update: 30.7.2010 -
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